Was wir für Sie anbieten - What we offer

Was die Fibel anbietet finden Sie knapp zusammengefasst und zum Ausdrucken im aktuellen Fibel-Folder.
What Fibel offers can be found concisely summarized and for printing in the current folder in English.
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Niemand soll in Österreich in Zelten leben müssen - 7 Punkte Sofortmaßnahmen-Plan zur Bekämpfung der Managementkrise in der Grundversorgung von Schutzsuchenden.
Sie können den Plan mit den Forderungen hier herunterladen.
Jahresbericht über das zweite Pandemiejahr 2021 - eine besondere Herausforderung für binationale/bikulturelle Paare und Familien und für das Beratungsteam der Fibel.
Entsprechend der aktuellen behördlichen Vorgaben finden unsere Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenanzahl (Anmeldung erforderlich!) und nach Möglichkeit auch online statt.
Persönliche Beratungen sind nach wie vor möglich - unter Einhaltung der Vorschriften (FFP2-Maske, Abstand) und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter 01 21 27 664.
Öffnungszeiten wie gewohnt: Montag und Mittwoch 10.00 bis 14.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag 10.00 bis 17.00 Uhr.
Natürlich werden Anfragen werden per Email und telefonisch beantwortet, wir rufen Sie gerne zurück (Nachricht und Anliegen hinterlassen).
Bleiben Sie gesund! Ihr Fibel-Team
Die wichtigsten Informationen rund um die aktuellen Corona-Maßnahmen, Hilfe und Tipps in vielen Sprachen und unterschiedlichen Themen finden Sie unter:
Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten
Am 28. Februar 2021 fand ein Treffen der ENB - Europäisches Netzwerk der binationalen/bikulturellen Paare und Familien statt. Dabei wurde ein Brief an das Europäische Parlament mit den wichtigsten Forderungen und Anliegen formuliert.
SOS Mitmensch hat eine umfassende Analyse des neuen Regierungsprogramms aus menschenrechtlicher Sicht veröffentlicht. Dabei werden markante Lücken, problematische Maßnahmen aber auch positive Ansätze untersucht.
Hier finden Sie die gesamte Analyse und hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Am 1. September 2018 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten und bringt vor allem für AsylwerberInnen eine Reihe von Verschärfungen. Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte beim Familiennachzug ist nicht verfassungswidrig. Verbesserungen für ausländische Studierende (Antragstellung im Inland).
Ein neuer Entwurf mit geplanten Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht liegt derzeit im Parlament. Die Änderungen betreffen sowohl AsylwerberInnen als auch Studierende besonders.