











|
Publikationen - fabienne - Presse
Saarbrücken und Frankfurt, 12.11.2001
Presseinformation
„Selbst schuld, wenn Sie sich unbedingt einen Neger aussuchen mussten“
Binationale Partnerschaften erfahren häufig eine mehrfache Diskriminierung.
Ergebnisse einer Untersuchung in vier europäischen Ländern.
Bei der Vorstellung des Migrationsberichts 2000 hat die Bundesausländerbeauftragte
Marieluise Beck darauf hingewiesen, dass der Nachzug von Familienangehörigen
aus
dem Ausland noch nicht einmal zehn Prozent des Gesamtwanderungsgeschehens
nach Deutschland ausmache. Dennoch bleibt der Familiennachzug eines der
heiß umkämpften Themen sowohl in der deutschen als auch in
der gesamteuropäischen Zuwanderungsdiskussion.
Eine der Personengruppen, die die negativen Auswirkungen dieser Diskussion
deutlich
zu spüren bekommt, sind binationale Ehen und Lebensgemeinschaften.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., und seine
Kooperationspartner haben
seit Dezember letzten Jahres ein von der Europäischen Kommission
und dem Bundes-
familienministerium unterstütztes transnationales Projekt durchgeführt,
das sich mit der Frage beschäftigte, ob und in welchem Ausmaß
die binationalen Paare in Deutschland, Frankreich, Österreich und
den Niederlanden durch Gesetze und Behördenpraxis diskriminiert werden.
Dabei zeigte sich zunächst, dass die Diskriminierung teilweise schon
in Gesetzen
angelegt ist und durch sie gefördert wird. So empfinden die Betroffenen
etwa das
Gesetz zur Verhinderung von Scheinehen in den Niederlanden, wonach jede
Eheschließung mit einem außereuropäischen Partner im
Vorfeld einer Überprüfung unterzogen wird, einerseits unmittelbar
als diskriminierend. Andererseits hat die Verabschiedung des Gesetzes
vor drei Jahren die rassistisch aufgeladene Scheinehen-Diskussion
weiter verstärkt.
Umgekehrt hat die Entschärfung des Ausländergesetzes
in Frankreich erheblichen
Druck von den binationalen Paaren genommen, die sich nun nicht mehr einem
generellen Scheinehenverdacht bei den Behörden ausgesetzt sehen.
Am Beispiel Österreichs konnte u.a. aufgezeigt werden, dass das Fehlen
von gesetzlichen Regelungen – hier die fehlende Möglichkeit
der Eheschließung oder Vertragspartnerschaft für schwule und
lesbische Paare, die es vielen Paaren nahezu unmöglich macht, ihre
Partnerschaft mit aufenthaltsrechtlicher Absicherung zu leben –
zu einer massiven strukturellen Ungleichbehandlung
führt.
In Deutschland wurden in den vergangenen
sechs Monaten rund sechshundertfünfzig
Paare über ihre Erfahrungen bei Eheschließung und Familiennachzug
befragt. Etwa
die Hälfte von ihnen nannte als wichtigsten Diskriminierungsgrund
die Tatsache, dass
sie nicht selbst über Zeitpunkt und Ort der Eheschließung entscheiden
konnten. Viele
fühlten sich zur schnellen Heirat genötigt,
weil der/die PartnerIn sonst kein Bleiberecht
in Deutschland gehabt hätte; in zahlreichen Fällen waren
die Paare zur Eheschließung
im Ausland und komplizierten Wiedereinreiseverfahren gezwungen. Gleichzeitig
wurde
ihnen die überhastete Heirat häufig zum Nachteil ausgelegt,
da sie als ein Indiz für den Scheinehenverdacht
gilt.
Beklagt wurden daneben intransparente Verfahren,
bei denen die Betroffenen immer
wieder neue, teilweise nur schwer oder gar nicht zu beschaffende Dokumente
vorlegen mussten, und sich ein undurchschaubares Hin und Her zwischen
Standesämtern, Ausländerbehörden und Botschaften entwickelte.
Die Paare, die im Ausland geheiratet hatten, waren mitunter länger
als ein Jahr getrennt, bis der ausländische Partner nach Deutschland
einreisen durfte. Bei der Frage nach dem Verhalten der Behörden-
mitarbeiterInnen schnitten die Standesämter noch am besten
ab. Die Ausländerbehörden wurden von einem Drittel der Befragten
als unfreundlich bis sehr unfreundlich bewertet, bei den deutschen Botschaften
hatte sogar mehr als die Hälfte der Paare schlechte bis sehr schlechte
Erfahrungen gemacht.
Rund ein Drittel fühlte sich durch Bemerkungen diskriminiert, wie
etwa „Wie viel Geld
haben Sie denn dafür bekommen?“, „Selbst schuld, wenn
Sie sich unbedingt einen
Neger aussuchen mussten“, oder „So wie Sie aussehen, hätten
Sie doch auch einen Deutschen kriegen können“. Die Untersuchung
hat deutlich gemacht, dass Binationale
unter einer mehrfach diskriminierenden Mischung aus Rassismus und Sexismus
zu leiden haben; bei schwulen und lesbischen Paaren kommt noch die Ungleichbehandlung
aufgrund der sexuellen Orientierung hinzu. Diese Mehrfachdiskriminierung
wird – so ein Ergebnis der Untersuchung – insbesondere durch
den politischen und medialen Einwanderungsdiskurs genährt.
Als positives Projektergebnis wurde bewertet, dass zahlreiche, durchaus
offene und konstruktive Gespräche mit BehördenleiterInnen möglich
waren. Darin liegt ein wichtiger, konkreter Schritt zum Abbau von Diskriminierung.
Veronika Kabis - Projektleiterin
gez. Cornelia Spohn - Bundesgeschäftsführerin der iaf
Warum fabienne?
Welche Ziele hat fabienne?
Wer gehört zu fabienne?
fabienne Endbericht
|