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Saarbrücken und Frankfurt, 12.11.2001
Presseinformation

„Selbst schuld, wenn Sie sich unbedingt einen Neger aussuchen mussten“

Binationale Partnerschaften erfahren häufig eine mehrfache Diskriminierung.
Ergebnisse einer Untersuchung in vier europäischen Ländern.

Bei der Vorstellung des Migrationsberichts 2000 hat die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck darauf hingewiesen, dass der Nachzug von Familienangehörigen aus
dem Ausland noch nicht einmal zehn Prozent des Gesamtwanderungsgeschehens
nach Deutschland ausmache. Dennoch bleibt der Familiennachzug eines der heiß umkämpften Themen sowohl in der deutschen als auch in der gesamteuropäischen Zuwanderungsdiskussion.

Eine der Personengruppen, die die negativen Auswirkungen dieser Diskussion deutlich
zu spüren bekommt, sind binationale Ehen und Lebensgemeinschaften. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., und seine Kooperationspartner haben
seit Dezember letzten Jahres ein von der Europäischen Kommission und dem Bundes-
familienministerium unterstütztes transnationales Projekt durchgeführt, das sich mit der Frage beschäftigte, ob und in welchem Ausmaß die binationalen Paare in Deutschland, Frankreich, Österreich und den Niederlanden durch Gesetze und Behördenpraxis diskriminiert werden.

Dabei zeigte sich zunächst, dass die Diskriminierung teilweise schon in Gesetzen
angelegt ist und durch sie gefördert wird. So empfinden die Betroffenen etwa das
Gesetz zur Verhinderung von Scheinehen in den Niederlanden, wonach jede
Eheschließung mit einem außereuropäischen Partner im Vorfeld einer Überprüfung unterzogen wird, einerseits unmittelbar als diskriminierend. Andererseits hat die Verabschiedung des Gesetzes vor drei Jahren die rassistisch aufgeladene Scheinehen-Diskussion weiter verstärkt.

Umgekehrt hat die Entschärfung des Ausländergesetzes in Frankreich erheblichen
Druck von den binationalen Paaren genommen, die sich nun nicht mehr einem generellen Scheinehenverdacht bei den Behörden ausgesetzt sehen. Am Beispiel Österreichs konnte u.a. aufgezeigt werden, dass das Fehlen von gesetzlichen Regelungen – hier die fehlende Möglichkeit der Eheschließung oder Vertragspartnerschaft für schwule und lesbische Paare, die es vielen Paaren nahezu unmöglich macht, ihre Partnerschaft mit aufenthaltsrechtlicher Absicherung zu leben – zu einer massiven strukturellen Ungleichbehandlung führt.

In Deutschland wurden in den vergangenen sechs Monaten rund sechshundertfünfzig
Paare
über ihre Erfahrungen bei Eheschließung und Familiennachzug befragt. Etwa
die Hälfte von ihnen nannte als wichtigsten Diskriminierungsgrund die Tatsache, dass
sie nicht selbst über Zeitpunkt und Ort der Eheschließung entscheiden konnten. Viele
fühlten sich zur schnellen Heirat genötigt, weil der/die PartnerIn sonst kein Bleiberecht
in Deutschland gehabt hätte
; in zahlreichen Fällen waren die Paare zur Eheschließung
im Ausland und komplizierten Wiedereinreiseverfahren gezwungen. Gleichzeitig wurde
ihnen die überhastete Heirat häufig zum Nachteil ausgelegt, da sie als ein Indiz für den Scheinehenverdacht gilt.

Beklagt wurden daneben intransparente Verfahren, bei denen die Betroffenen immer
wieder neue, teilweise nur schwer oder gar nicht zu beschaffende Dokumente vorlegen mussten, und sich ein undurchschaubares Hin und Her zwischen Standesämtern, Ausländerbehörden und Botschaften entwickelte. Die Paare, die im Ausland geheiratet hatten, waren mitunter länger als ein Jahr getrennt, bis der ausländische Partner nach Deutschland einreisen durfte. Bei der Frage nach dem Verhalten der Behörden-
mitarbeiterInnen
schnitten die Standesämter noch am besten ab. Die Ausländerbehörden wurden von einem Drittel der Befragten als unfreundlich bis sehr unfreundlich bewertet, bei den deutschen Botschaften hatte sogar mehr als die Hälfte der Paare schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Rund ein Drittel fühlte sich durch Bemerkungen diskriminiert, wie etwa „Wie viel Geld
haben Sie denn dafür bekommen?“, „Selbst schuld, wenn Sie sich unbedingt einen
Neger aussuchen mussten“, oder „So wie Sie aussehen, hätten Sie doch auch einen Deutschen kriegen können“. Die Untersuchung hat deutlich gemacht, dass Binationale
unter einer mehrfach diskriminierenden Mischung aus Rassismus und Sexismus zu leiden haben; bei schwulen und lesbischen Paaren kommt noch die Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung hinzu. Diese Mehrfachdiskriminierung wird – so ein Ergebnis der Untersuchung – insbesondere durch den politischen und medialen Einwanderungsdiskurs genährt.

Als positives Projektergebnis wurde bewertet, dass zahlreiche, durchaus offene und konstruktive Gespräche mit BehördenleiterInnen möglich waren. Darin liegt ein wichtiger, konkreter Schritt zum Abbau von Diskriminierung.

Veronika Kabis - Projektleiterin
gez. Cornelia Spohn - Bundesgeschäftsführerin der iaf

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