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- Warum fabienne?

Die wachsende Zahl binationaler Ehen und Lebensgemeinschaften ist Ausdruck kontinuierlich steigender Mobilität auf der einen, Migrations- und Fluchtbewegungen auf
der anderen Seite. Binationale Partnerschaften sind nicht nur private Lebensentwürfe Einzelner, sie sind zugleich Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen. Globalisierung führt nicht nur die Wirtschaft zusammen, sonder auch Menschen. Und
das ist gut so. Denn binationale Familien stellen interkulturelle Lebensformen im Kleinen
dar, die – gerade auch im Prozess des Zusammenwaschsens von Europa – einen wichtigen Motor der Integration bedeuten.


Recht auf freie Partnerwahl
Wenn binationale Paare zusammen leben wollen - ob mit oder ohne Trauschein, ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich -, rücken Fragen des Ausländerrechts, des
Umgangs mit Behörden, die Erfahrung von Rassismus oftmals in den Mittelpunkt ihres Alltags. Politik und Verwaltung haben einen besonderen Blick auf binationale Paare, da
die Ehe und in einigen Ländern auch die Lebenspartnerschaft zu den wenigen legalen Möglichkeiten der Niederlassung von MigrantInnen in Europa gehören. Und so steht auf
der einen Seite das öffentliche Interesse an einer Begrenzung des Zuzugs von DrittstaaterInnen nach Europa und auf der anderen Seite das Recht des Einzelnen auf freie Partnerwahl und Schutz der Familie. Wie steht es um den Schutz der Familie, wenn sich Familienzusammenführung und der Besuch von Verwandten aus Staaten außerhalb der EU zunehmend schwieriger gestalten?


Für ein Europa ohne Diskriminierung
Der Amsterdamer Vertrag bestimmt in Artikel 13, daß der Europäische Rat auf Vorschlag
der Kommission "geeignete Vorkehrungen treffen kann, um Diskriminierung aus Gründen
des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen."
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2000 ein dreifaches Paket geschnürt: In zwei Richtlinien hat sie den Rahmen für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geschaffen. Darüber hinaus hat sie ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierung für die Jahre 2001 bis 2006 vorgelegt.


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fabienne Endbericht