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Achtung: Fibel-Workshop
"Gib rassistischen Übergriffen und Diskriminierung keine Chance"
am 21. Jänner 2012 --> Anmeldung und Info hier
Gedenk- und Aktionswoche gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus vom 20. bis 27. Jänner 2012
à Link zur Aktionswoche "Jetzt Zeichen setzen" (mit weiteren Veranstaltungen)
à Link zu Zara (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit)
à Zara Rassismus-Report 2010
Achtung: Neues EUGH-Urteil zu Aufenthalt von Familienangehörigen
Nähere Info und Link zum Urteil hier!
Neuer Fibel-Folder zum downloaden --> hier
Aufenthalt - Was Sie wissen müssen
Einreise und Aufenthalt in ÖsterreichDas Gesetz unterscheidet, ob ausländische StaatsbürgerInnen nur kurz (z.B. zu Besuchszwecken oder für kurzfristige Arbeit) nach Österreich einreisen wollen, oder ob Sie länger (z.B. zur längeren Arbeitsaufnahme) in Österreich bleiben wollen.
News
Neues EUGH-Urteil vom 15.11.2011Der Gerichtshof der Europäischen Union legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Familienangehörigen leben dürfen.
Österreich muss seine abwehrende Haltung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, die hier mit österreichischen Angehörigen zusammenleben wollen, lockern.
Der Gerichtshof der EU in (EuGH) hat in einem am 15.11.2011 veröffentlichten Urteil (C-256/11) festgelegt, unter welchen Bedingungen solche Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in der EU haben.
Beim Verwaltungsgerichtshof hatten sich vier Personen wegen ihrer Ausweisung aus Österreich durch das Innenministerium beschwert; eine fünfte wollte von Serbien aus eine Aufenthaltsberechtigung erkämpfen. Alle sind Angehörige von Österreichern. Das naheliegendste Recht, jenes auf Familienzusammenführung auf Basis der Freizügigkeitsrichtlinie, können sie nicht nutzen. Denn der EuGH bestätigt, dass sich Angehörige von Unionsbürgern nur dann darauf berufen können, wenn die EU-Bürger von der Freizügigkeit in der EU Gebrauch gemacht haben. Die fünf Österreicher sind aber nicht von einem EU-Land in ein anderes übersiedelt.
Das Recht, zusammen in Österreich zu leben, kann sich aber aus der Unionsbürgerschaft ergeben: und zwar dann, wenn die Ausweisung des Nicht-EU-Bürgers den Unionsbürger de facto zwingen würde, die Union zu verlassen und in die Heimat des Angehörigen zu reisen. Das war etwa beim Urteil Ruiz Zambrano (C-34/09) der Fall: Da hätten drei belgische Kinder ausreisen müssen, um mit ihrem kolumbianischen Vater zusammenleben zu können. Zusätzlich ist auch das Grundrecht auf Familienleben zu beachten sowie – im Fall von Türken – das Assoziationsabkommen zwischen EU und Türkei. Es liegt nun am VwGH, das Urteil umzusetzen.
(Auszug aus Artikel der Presse),
Fremdenrechtsnovelle 2011
Am 1. Juli 2011 trat das neue - auch von Fibel heftig kritisierte - Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft.
Einen guten Überblick zu den Änderungen finden Sie bei help.gv.at
Hier der beschlossene Text und die Erläuterungen dazu.
Mehr Info dazu auf der Seite des Parlaments.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
beeinflussen ganz entscheidend die Rahmenbedingungen, unter denen binationale und bikulturelle Paare und Familien ihr tägliches Leben gestalten können. Hier finden Sie daher die wichtigsten Regelungen und Neuigkeiten sowie praktische Links im Bereich Aufenthaltsrecht für binationale Familien und Paare, Staatsbürgerschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Ausländerbeschäftigung.
FIBEL-Forderungspapier zum Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
Linksammlung
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In unserer Linksammlung finden Sie weitere nützliche Webseiten, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen!
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